Nachlassabwicklung in Spanien

▪ Falls der Erblasser ein spanisches Testament errichtet hat, muss eine Bescheinigung vom Testamentsregister eingeholt werden, dass es sich dabei um das letztgültige Testament handelt. Außerdem sollte man sich eine spanische Sterbeurkunde (Certificado de defunción) ausstellen lassen. Diese erhält man durch Vorlage des Totenscheins beim Standesamt (Registro Civil).
Hat man keine spanische Sterbeurkunde muss man sich eine internationale Sterbeurkunde ausstellen lassen.

▪ Wenn hingegen kein spanisches Testament existiert, wird vom Testamentsregister bescheinigt, dass gar kein Testament eingetragen ist. Das deutsche Testament bzw. der Erbschein muss übersetzt, beglaubigt und mit der Apostille versehen werden.