Im Bereich des Handelsrechts beraten die Anwälte von Harnisch & Partner bei allen wirtschaftsbezogenen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehört auch die Erstellung von Handelsvertreter-, Eigenhändler- und sonstigen Kooperationsverträgen im Vertriebsbereich bzw. Einkauf.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir zu allen üblichen Gesellschaftsformen. Beratungsschwerpunkt ist der Bereich des GmbH–Rechts. Neben den üblichen Satzungsfragen stehen wir Ihnen insbesondere auch beratend zur Verfügung bei
Einrichtung und Gestaltung von Gesellschaftervertretungen in der Form des Bei- bzw. Aufsichtsrates in der GmbH
Gestaltung und Umsetzung von Kapitaländerungen in der GmbH, Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Beschlüsse, so zu Kapitalerhöhungen aus Gesellschafts- als auch aus Gesellschaftermitteln, auch bei
Beteiligung ausländischer Gesellschafter, insbesondere unter Berücksichtigung der hieraus folgenden besonderen formellen Anforderungen an Vollmacht und Vertretung (Apostillenerteilung usw.).
Konsortialverträge im Gesellschafterbereich (sog. „Pooling“), insbesondere bei der Beteiligung von Kapitalgebern
Ferner beraten wir zu ausländischen Gesellschaftsformen wie Limited Liability Company (LLC), US–Corp., Ltd, SL etc.