Regelungen der autonomen Regionen

Dadurch, dass die autonomen Regionen die Erbschaftssteuer erheben, gibt es große regionale Unterschiede in der Höhe der Erbschaftssteuer, denn die Regionen haben die Möglichkeit die staatlichen Freibeträge noch weiter zu erhöhen. Davon profitiert jedoch nur, wer seinen Wohnsitz dort hat. Im Baskenland, Navarra, Cantabria, La Rioja, auf den balearischen Inseln, Castilla y León, Madrid und Comunidad Valenciana sind die Freibeträge so hoch, dass die Erbschaftssteuer nur noch symbolisch ist. La Rioja, Murcia, Castilla y León und Castilla la Mancha haben die Steuerfreiheit für Familienunternehmen von 95% auf 98 – 99% erhöht.

Auf den Kanarischen Inseln, in Katalonien und Extremadura haben sich die Freibeträge für Erben unter 21 Jahren nur sehr wenig erhöht.

In Asturias, Andalusien, Aragón, Murcia hängt die Steuerbefreiung von der Höhe des Erbes und dem Vermögen des Erben ab.

Aufgrund der im Verhältnis zu den deutschen Freibeträgen geringen Höhe dieser Beträge in Spanien und der Nichtanwendbarkeit der Regelungen in den autonomen Regionen bei einem Wohnsitz außerhalb dieser, ist die Erbschaftssteuer in Spanien oft relativ hoch. Da auch kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und Spanien existiert, besteuern sowohl Deutschland als auch Spanien dieselbe Erbschaft.
Es gibt jedoch u.a. die Möglichkeit, die in Spanien gezahlte Steuer auf die deutsche Erbschaftssteuer anrechnen zu lassen. Der Vermeidung bzw. maximalen Reduzierung der Steuern im Erbfall gilt dabei größte Priorität bei der Nachlaßplanung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Abogada Diana Hidalgo Ibero zur Verfügung