Erbschaftssteuer in Spanien
Die Erbschaftssteuer fällt in Spanien in die Kompetenz des Staates, jedoch wurde sie den Autonomen Regionen übertragen. Es gibt sowohl Freibeträge nach nationalem Recht als auch in den Regionen, die kumulativ angewandt werden.
Nachfolgend werden nur die wichtigsten steuerlichen Aspekte für deutsche Erben genannt.
Staatliche Regelungen
Die Freibeträge, die durch nationales Gesetz festgelegt sind, sind in Spanien wesentlich niedriger als in Deutschland.
In der Regel gibt es einen Freibetrag von 15.956,87 € für die Erben. Allerdings kann dieser Freibetrag durch verschiedene Faktoren verändert werden.
▪ Ist der Erbe unter 21 Jahren, so erhöht sich der Freibetrag bis maximal 47.858,59 €, je nach Alter. Bei Verwandten zweiten und dritten Grades beträgt er nur 7.993,46 €.
Bei behinderten Erben erhöht sich der Freibetrag je nach Grad der Behinderung noch einmal um 47.858,59 € oder 150.253,03 € (Art. 20 Nr. 2a Ley del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, LISD).
▪ Für Familienunternehmen gibt es einen weiteren Freibetrag von 95%, wenn sie von Ehegatten oder Nachkommen geerbt werden und 10 Jahre lang nicht veräußert werden (Art. 20 Nr. 2c LISD).
▪ Für Wohnungen gibt es ebenfalls einen weiteren Freibetrag von 95% (jedoch höchstens 122.606,47 €), wenn der Erblasser dort seinen ständigen Wohnsitz hatte (vivienda habitual) und wenn der Erbe sein Ehegatte, Vorfahre oder Nachkomme ist und die Wohnung 10 Jahre lang nicht veräußert wird. Das gilt auch für andere Verwandte über 65, die 2 Jahre vor dem Tod mit dem Erblasser in dieser Wohnung lebten (Art. 20 Nr. 2 c LISD).