Internationales Erbrecht


Posted on Mai 15th, by KrI2Ai6N2 in Rechtsgebiete. Kommentare deaktiviert

Von internationalem Erbrecht wird immer dann gesprochen, wenn einer der Erblasser Ausländer ist, im Ausland wohnt oder sich Vermögen im Ausland befindet. Das Recht, welches über einen Erbfall bestimmt ist aber letztendlich nationales Recht. Internationales Erbrecht bestimmt lediglich welches Recht bei in einem internationalen Rahmen anzuwenden ist und in welchem Land das Nachlassgericht anzurufen ist.

Die Bedeutung des internationalen Erbrechtes nimmt infolge der sich erhöhenden Mobilität der Menschen eine immer größere Bedeutung ein. Immer mehr Erblasser verfügen über eine Immobilie in Spanien, ein Bankkonto in der Schweiz, ein Boot am Gardasee. Und immer mehr Erben verfügen über den bekannten “Onkel in Amerika”.

Sowohl die Gestaltung des Nachlasses bei Vermögen und Verwandten im Ausland als auch die Abwicklung von Nachlassfällen wird von den Anwälten von HARNISCH & PARTNER angeboten. Hauptaugenmerk liegt dabei stets auf der Vermeidung bzw. Minimierung der anfallenden Erbschaftssteuer.

Aufgrund der umfangreichen Erfahrung der Rechtsanwälte HARNISCH & PARTNER sowohl im deutschen Erbrecht als auch im internationalen Recht ist eine umfassende Beratung bei allen internationalen Erbfällen garantiert. Auch bei komplizierten Fällen im Ausland ist durch die Zusammenarbeit mit renomierten Kanzleien vor Ort die bestmögliche Lösung gewährleistet.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne RA Harnisch zur Verfügung.





Comments are closed.