Insolvenz der Fa. Aifos


Posted on Mai 15th, by KrI2Ai6N2 in Rechtsgebiete. Kommentare deaktiviert

Die Baufirma Aifos Arquitectura y Promociones Inmobiliarias S.A. war die die aktivste Baufirma an der Costa del Sol. Sie hat ca. 30.000 Wohnungen in Andalucía, Murcia, Alicante, Aragón und Madrid in den letzten elf Jahren gebaut.

Ende Juli 2009 hat Aifos „freiwillige Insolvenz“ („concurso voluntario de acreedores“) angemeldet. Grund hierfür sind ausstehende Verbindlichkeiten von über einer Milliarde Euro (von denen 800 Millionen Schulden gegenüber 34 Banken bestehen).

Die Immobilien- und Finanzkrise und der Vertrauensverlust, welcher durch die Verwicklung der Geschäftsführung in den größten Korruptionsfall von Marbella („Caso Malaya“) verursacht worden ist, haben zu der Insolvenzanmeldung der Firma geführt.

Die Firma Aifos befand sich bereits Monate vor Anmeldung der Insolvenz in einer prekären finanziellen Situation und versuchte Vereinbarungen für die Geldrückzahlung mit ihren mehr als 2000 Gläubigern zu treffen.

Seit dem 23. Juli 2009 befindet sich Aifos in der Insolvenz, die auch die Gesellschaften, Promociones y Servicios Hoteleros Guadalpín S.A. (seit 3 Monate in Insolvenz) und Hotel Byblos berührt.
Die Firma behauptet, dass diese freiwillige Insolvenz zu dem Zweck erfolgt, die mehr als 3.000 im Bau befindlichen Wohnungen in Zukunft fertigstellen zu können. Nach eigenen Angaben hat Aifos vor, die Bautätigkeiten fortzusetzen, um die Verträge mit den Kunden einzuhalten.

Die Gläubiger eines insolventen Unternehmens in Spanien haben nach der Insolvenzbekanntmachung nur einen Monat Zeit um ihre Forderungen vor dem zuständigen Gericht anzumelden. Trotz der Bekanntmachung am 31. Juli 2009 dauert die Frist jedoch bis zum Ende September 2009, da der Monat August in Spanien ein Monat ist, der nicht für gerichtliche Fristen zählt („mes inhábil“).

Gläubiger der Firma Aifos haben durch einen Rechtsanwalt und einen Prokurator z.B. die Kaufverträge und Zahlungsbelege vor Gericht vorzulegen, um die Rückzahlungsansprüche anzumelden

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Abogada Diana Hidalgo oder RA Jörg-André Harnisch wenden.





Comments are closed.