Rechtsgebiete
Zivilrecht
Zivilrechtsgebiete:
Erbrecht
Filmrecht
Immobilienrecht
Marken- und Domainrecht
Schenkkreise
Familienrecht
Wir stehen Ihnen bei Fragen zum Familienrecht gerne zur Verfügung.
Schenkkreise
Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen im Zusammenhang mit sog. Schenkkreisen.
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Die Sittenwidrigkeit von Schenkkreisen
Strafrecht
Die Anwälte von Harnisch & Partner verteidigen seit Jahren in Strafprozessen. Unser Beratungsschwerpunkt liegt hierbei in Wirtschaftsstrafsachen.
Im Strafrecht gilt oft die Redewendung: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Damit Sie sich von Anfang an richtig verhalten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sie werden einer Straftat beschuldigt?
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor?
Die Abwendung drohender strafrechtlicher Sanktionen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt steht im Vordergrund unserer Tätigkeit.
Spanisches Recht
Harnisch & Partner beraten zu Fragen des spanischen Rechtes in Bezug auf Immobilien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Wir verfügen über umfangreiche berufliche Erfahrung in Spanien. Im Bedarfsfalle arbeiten wir mit Kollegen vor Ort für effektive und den Interessen unserer Mandanten entsprechende Lösungen zusammen.
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Erben in Spanien
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Immobilienerwerb in Spanien
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US-Recht
Wir beraten in Bezug zu den USA im Erbrecht, Grundstücksrecht, Kaufrecht und Gesellschaftsrecht. Für unsere Mandanten machen wir Ansprüche in den USA geltend und vollstrecken US-Titel in Deutschland und deutsche Rechtstitel in USA.
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Vollstreckung deutscher Urteile in USA
Marken- und Domainrecht
Im Marken- und Domainrecht haben die Anwälte von Harnisch & Partner seit Jahren umfassende Kenntnisse aufgrund der Beratung zahlreicher Unternehmen der IT-Industry und der Medienbranche. Im Vordergrund stehen dabei Fragen nach der Verwendbarkeit von Namen und Firmenbezeichnungen für die Zwecke unserer Mandanten sowie die Abwehr von Marken- und Domainverletzern. Wir melden für unsere Mandanten Marken und Claims sowohl in Deutschland als auch weltweit an.
Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht regelt Fragen und Rechtsverhältnisse, die unterschiedliche Rechtsordnungen betreffen. Oftmals steht dabei die Ermittlung des anzuwendenden Rechts und des zugrundeliegenden Gerichtsstandes im Vordergrund.
Die Anwälte von Harnisch & Partner haben Berufserfahrung in den USA, Kanada, Thailand, Großbritannien, Spanien und in der Türkei vorzuweisen. Unsere Spezialisierung ermöglicht unseren Mandanten in den unterschiedlichsten Rechtsordnungen die besten Lösungen zu finden. Aufgrund unserer weltweiten Kontakte können wir auch vor Ort mit Kollegen zusammen arbeiten, die die Interessen unserer Mandanten im Auge haben.
Immobilienrecht
Harnisch & Partner berät Sie bei allen Fragen des Erwerbs und Verkaufs von Immobilien und Grundstücken.
Auch bei Ihrem Interesse an einem Erwerb einer Immobilie im Ausland stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Handelsrechts beraten die Anwälte von Harnisch & Partner bei allen wirtschaftsbezogenen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehört auch die Erstellung von Handelsvertreter-, Eigenhändler- und sonstigen Kooperationsverträgen im Vertriebsbereich bzw. Einkauf.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir zu allen üblichen Gesellschaftsformen. Beratungsschwerpunkt ist der Bereich des GmbH–Rechts. Neben den üblichen Satzungsfragen stehen wir Ihnen insbesondere auch beratend zur Verfügung bei
Einrichtung und Gestaltung von Gesellschaftervertretungen in der Form des Bei- bzw. Aufsichtsrates in der GmbH
Gestaltung und Umsetzung von Kapitaländerungen in der GmbH, Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Beschlüsse, so zu Kapitalerhöhungen aus Gesellschafts- als auch aus Gesellschaftermitteln, auch bei
Beteiligung ausländischer Gesellschafter, insbesondere unter Berücksichtigung der hieraus folgenden besonderen formellen Anforderungen an Vollmacht und Vertretung (Apostillenerteilung usw.).
Konsortialverträge im Gesellschafterbereich (sog. „Pooling“), insbesondere bei der Beteiligung von Kapitalgebern
Ferner beraten wir zu ausländischen Gesellschaftsformen wie Limited Liability Company (LLC), US–Corp., Ltd, SL etc.